Ortsbeauftragter: Kai Rölecke

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.

Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich. Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgerauf örtlicher Ebene.

 

(THW STAN-Ortsverband)