Köchinnen: Svenja Rölecke und Jessica Schönsee

Die Küchenmannschaft stellt die Versorgung des OV mit Verpflegung
und die Betreuung der Helfer sicher.


Hierzu sind:

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
  • die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.

 

Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.) Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der FGr Log / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedientsich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.

Der Koch und alle bei der Zubereitung der Verpflegung eingesetzten Helfer müssen das nach dem Bundesseuchengesetz vorgeschriebene Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle besitzen. Sind sie nicht durch ihren Beruf im Besitz der Bescheinigung, ist die Untersuchung durch den OB zu veranlassen.