Der Helferverein hilft seinen Helfer_innen

Der Helferverein ist der Förderverein unseres Ortsverbandes. Er unterstützt alle Gruppen und alle Helfer_innen des Ortsverbandes Berlin Spandau dort, wo Hilfe benötigt wird. Er fördert insbesondere dort, wo die Finanzierung durch das THW ihre Grenzen findet. Ein weiterer Schwerpunkt des Helfervereins ist die Förderung der Jugendarbeit im Ortsverband.

Der Helferverein beschafft auch zusätzliches Material und Geräte für die Ausbildung sowie den Einsatz und zahlt Zuschüsse für die Verpflegung der Helfer_innen.

 

Hier ein paar Beispiele für die Tätigkeiten des Vereins:

  • Betrieb der Kantine während der Ausbildungsabende
  • Bereitstellung von kostenfreiem WLAN im Ortsverband
  • Beschaffung des Stromaggregats 45 KV
  • Beschaffung von Mannschaftszelten inklusive Tischen und Bänken
  • Beschaffung zusätzlicher Motorsägen u. Schnittschutzhose
  • Beschaffung eines Schutzgasschweißgeräts
  • Beschaffung von diversen, zusätzlichen Tauchpumpen


Für das leibliche Wohl wurde auch bei unserem Jahresabschlussessen, diversen Ausbildungsveranstaltungen und Grillabende gesorgt.
Auch zahlreiche Umbauten in der Küche, den Umkleideräumen und des Jugendraums wurden vom Helferverein finanziell unterstützt.

Weiterhin haben wir ermöglicht, dass die Räumgruppe zusätzliche Fahrzeuge beschaffen konnte, die sie umgebaut und ausgerüstet hat. Jedes Mitglied des Orstverbandes Berlin Spandau kann nach Antrag und Vorlage eines Konzepts beim Vorstand des Helfervereins Projekte umsetzen. Mit anderen Worten, jeder der im Ortsverband Berlin Spandau seinen Dienst versieht, kommt automatisch in den Genuss vom Helferverein direkt oder indirekt gefördert zu werden.

Da wir ein eingetragener Verein sind, beziehen wir unsere Mittel aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen, die beide von der Steuer absetzbar sind.

Zur Zeit beträgt der Jahresbeitrag 25,00 EUR, Auszubildende und Studenten zahlen 15,00 EUR.

Unsere Bankverbindung

Bank:Deutsche Skatbank
IBAN:DE12 8306 5408 0004 8208 27
BICGENODEF1SLR

 

Der Verein ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auf amtlichem Vordruck auszustellen.